Wohngebäudeversicherung
z.B. 29,88 € monatlich
Kontakt aufnehmen
Menü Menü

Telefon

Kontakt­formular

Anfahrtsskizze

Schaden melden

WhatsApp

Telefonischer Kontakt

Rufen Sie uns gerne an.

Telefon:

0351/8106086

Mobil:

0177/2751010

Ger­ne ru­fen wir Sie kos­ten­los zu­rück:

Ich bitte um Rückruf
Kontaktformular

Wir beantworten Ihre Fragen:

E-Mail schreiben
Anfahrt

Lassen Sie sich persönlich vor Ort beraten:

Anfahrt
Schaden melden

Jetzt ganz einfach Ihren Schaden online melden oder Leistungen beantragen.

Schaden melden
WhatsApp

Bitte beachten Sie unsere WhatsApp-Hinweise.

Jetzt mobil schreiben: Telefonnummer Visitenkarte speichern

Persönliche Daten senden Sie bitte über unser sicheres Kontaktformular.

Wohngebäudeversicherung

 

Wohngebäudeversicherung

Der Schutz für Ihr Zuhause

ab 29,88 € monatlich*

 

Kontakt aufnehmen

 

Die Vorteile einer Wohngebäudeversicherung

   Premiumschutz mit 5 leistungsstarken Bausteinen und 35 % Ersparnis

   Finanzielle Absicherung auch bei Naturgefahren wie Überschwemmung und Erdrutsch

   Haus-zurück-Garantie

Ihr Gebäude ist durch Feuer, Leitungswasser und Wetterextreme wie Sturm und Starkregen jederzeit gefährdet. Stellen Sie mit der ERGO Wohngebäudeversicherung den Schutz für Ihr Haus individuell mit passenden Bausteinen zusammen. Mit der "Haus-zurück-Garantie" bekommen Sie nicht nur den Wert zum Schadenzeitpunkt, sondern die Kosten, die für die Wiederherstellung in den neuwertigen Zustand benötigt werden. Durch eine Selbstbeteiligung reduzieren Sie zudem Ihren Beitrag.

Leistungen

Flexibler Versicherungsschutz

Absicherung gegen Schäden an Ihrem Wohngebäude und Nebengebäuden (z. B. Schuppen, Carport, Gewächshaus) durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ebenso durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck und viele mehr. Zusätzlich können Sie aus verschiedenen Bausteinen Ihren persönlichen Schutz ergänzen. So zahlen Sie nur für das, was Sie brauchen.

Haus-zurück-Garantie

Dank "Haus-zurück-Garantie" bekommen Sie den Wert zum Schadenszeitpunkt erstattet. Und zusätzlich die Kosten, die für die Wiederherstellung in den neuwertigen Zustand nach aktuellen Baupreisen benötigt werden.

Absicherung gegen Folgekosten

Nach einem versicherten Schaden sind Sie gegen Folgekosten geschützt – zusätzlich zu den Wiederaufbaukosten. Etwa für Aufräum-, Abbruch- und Abfuhrarbeiten. Kostenerstattung erhalten Sie zudem für Mietausfall (bis 24 Monate) und Hotelkosten (wahlweise im ersten Monat) bei Unbewohnbarkeit nach einem Schadensfall.

Selbstbeteiligung

Mit einer Selbstbeteiligung können Sie bis zu 40 % des Beitrags sparen: Bei der flexiblen Selbstbeteiligung reduziert sich Ihr Selbstbeteiligungsbetrag für jedes schadenfreie Jahr um 20 %. Somit beträgt Ihre Selbstbeteiligung zu Beginn des 6. schadenfreien Jahres 0 €. Falls Sie bereits bei Ihrer bisherigen Versicherung schadenfrei waren, reduziert sich die flexible Selbstbeteiligung sogar von Anfang an um 20 %. Nach einem Schadensfall erhöht sich die flexible Selbstbeteiligung wieder auf den ursprünglich vereinbarten Betrag.

Optional

Wählbare Bausteine

Stellen Sie Ihren Schutz flexibel zusammen: mit den Bausteinen für Schäden durch Überspannung, bei grober Fahrlässigkeit, Gebäudebeschädigung durch Dritte, "Kosten Plus" für erhöhte Folgekosten sowie "Mehrkosten" für einen Wiederaufbau nach Ihren aktuellen Ansprüchen, z. B. behindertengerecht oder hinsichtlich Nachhaltigkeit. Oder wählen Sie einfach den Premiumschutz mit Kombi-Vorteil: Inklusive dieser Bausteine sparen Sie über 35 % gegenüber den Einzelpreisen.

Individuelle Bausteine

Noch besser geschützt durch den Haus- und Wohnungsschutzbrief mit Extra-Service für Notfälle sowie den Bausteinen Vermieter Plus, Leitungswasser Plus, Beitragsübernahme bei finanziellen Engpässen oder Schäden durch unbenannte Gefahren für den Rundumschutz.

Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung besonders wichtig?

Für Hausbesitzer

Wer jahrelang für ein eigenes Haus spart, möchte es gut geschützt wissen. Denn wenn etwas passiert, kann es sehr teuer werden. Schon ein Rohrbruch oder ein Kabelbrand zieht womöglich hohe Sanierungskosten nach sich. Wetterextreme wie Sturm, Starkregen und Erdrutsch gefährden Ihr Zuhause zusätzlich. Schützen Sie sich mit der ERGO Wohngebäudeversicherung und passenden Bausteinen.

Für Vermieter

Wer Wohngebäude vermietet, braucht mehr Schutz. Sichern Sie sich zusätzlich zum Leistungsumfang der ERGO Wohngebäudeversicherung mit dem Baustein "Vermieter Plus" ab: gegen Schäden durch Mietnomaden, Schäden an Anbauküchen, die Sie als Eigentümer bereitstellen, Schäden an maschinellen und technischen Einrichtungen wie Heizungsanlage, Aufzug, Alarmanlagen und mehr.

Für Hausbauer

Endlich das eigene Zuhause und dann ein Schaden, noch bevor Sie das neue Haus beziehen? Nur schwer vorstellbar – aber leider möglich. Durch die Feuer-Rohbauversicherung und den Baustein "Neubau Plus" sind Sie in der Neubauphase finanziell abgesichert. Profitieren Sie zusätzlich vom Neubaunachlass um bis zu 50 % auf Ihren Beitrag.

Nicht sicher was Sie benötigen?

Gerne helfen wir Ihnen persönlich

E-Mail
Schreiben Sie eine Nachricht.
Zum Kontaktformular
Persönlicher Kontakt
Termin Buchen, WhatsApp
Persönlicher Kontakt
Schadenmeldung
Schaden online melden
Schaden melden
Telefon
Rufen Sie an.
0351/8106086

  • Grundsätzlich umfasst eine Wohngebäudeversicherung finanzielle Schäden durch:

    • Sturm und Hagel: Wenn der Sturm das Dach abdeckt, springt die Wohngebäudeversicherung für die anfallenden Kosten ein.
    • Weitere Naturgefahren (Elementarschäden): Meistens sind diese als Gefahren-Bündel versicherbar, bestehend aus z. B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben.
    • Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion: Sowohl die Kosten des Brandschadens als auch die Kosten für Schäden durch das Löschwasser werden beglichen.
    • Leitungswasser und Rohrbruch: Versichert sind Schäden durch austretendes Wasser aus Wasserrohren und Anlagen zur Wasserver- bzw. -entsorgung, Heizkörpern sowie Klimaanlagen und Wärmepumpen. Zusätzlich Schäden an den Rohren der Wasserver- und -entsorgung.

    Diese Gefahren können zum Teil einzeln versichert werden. Lassen Sie sich persönlich beraten, welche Bausteine für Ihr Haus passen und wie Sie sich am besten gegen Elementarschäden durch Wetterextreme schützen können.

    • Eine Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer haben. Sie schützt den Eigentümer im Schadensfall vor finanziellen Folgen.
    • Die Elementarschadenversicherung greift nach Schäden durch Naturereignisse. Z. B. nach Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben.
    • Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig für Hausbesitzer, die die Immobilie privat nutzen. Aber auch für Vermieter.
    • Mit einer Hausratversicherung lassen sich bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte absichern. Sie hilft nach Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruch bzw. Diebstahl, Sturm, Leitungswasser oder Überspannung.
    • Eine Glasversicherung ist wichtig, wenn Verglasungen an Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Mobiliar beschädigt werden.
  • Ein Beispiel: Sie zahlen 29,88 € Beitrag inkl. Versicherungssteuer für ein 11 Jahre altes Einfamilienhaus in Lüneburg. Der Gebäudewert beträgt ca. 377.000 €. Versicherungsschutz besteht dabei gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Rohrbruch sowie Sturm und Hagel. Natürlich auch gegen die wichtigen weiteren Naturgefahren, z. B. Überschwemmung und Starkregen.

    Vereinbart sind Selbstbeteiligungen für weitere Naturgefahren von 500 € sowie von 300 € für die übrigen Gefahren. Berücksichtigt ist ein Dauernachlass für eine 5-jährige Vertragsdauer. Das Haus wird vom Eigentümer selbst bewohnt und in den letzten 5 Jahren sind keine Schäden passiert.

  • Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung sind vielseitig. Darum lohnt sich ein Vergleich der Wohngebäudeversicherung. Darauf sollten Sie achten:

    • Bis zu welcher Höhe werden Aufräumungs- und Entsorgungskosten nach einem Schaden übernommen?
    • Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen zu mindern, wenn Sie selbst einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben?
    • Werden auch Aufräumungskosten für die Beseitigung eines umgestürzten Baumes übernommen? 
    • Haben Sie einen Leistungsanspruch, wenn der Blitz einschlägt und ein Überspannungsschaden entsteht?
    • Sind mut- und böswillige Beschädigungen durch Menschen (z. B. Graffiti) und Schäden durch Wildtiere versichert?
    • Werden Schäden an den Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks übernommen?
    • Bekommen Sie Unterstützung bei Notfällen (z. B. Schädlingsbekämpfung, Wespen- oder Hornissennester)?
  • Die Berechnung der Gebäudeversicherung ist nicht so einfach. Denn viele verschiedene Faktoren können die Höhe des Beitrags beeinflussen:

    • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Doppelhaus, …)
    • Baujahr und -art
    • Größe und Ausstattung des Gebäudes
    • Zusätzliche Ausstattung wie z. B. Swimmingpool
    • Vorhandene Nebengebäude (Garage, Gartenhäuser, ...)
    • Schadengefährdung nach Sturm-, Leitungswasser- sowie Überschwemmungs- und Erdbebengebieten

    Tipp: Sie möchten den genauen Beitrag für Ihre Gebäudeversicherung wissen? Ihr ERGO Berater hilft Ihnen gern.

  • In der Regel wird die Wohngebäudeversicherung als sogenannte gleitende Neuwertversicherung vereinbart. Die Versicherungssumme ist dabei der sogenannte Wert 1914. Für die Rückblende auf 1914 haben sich die Versicherer entschieden, weil 1914 das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen war. Erst danach begann die stetige Inflation.

    Bei diesem Modell gibt es keinen Neubauwert in Euro, sondern einen Versicherungswert 1914 in Goldmark. Dieser ist der ortsübliche Neubauwert im Jahr 1914. Um ihn zu ermitteln, wird das zu versichernde Gebäude anhand seiner Größe und Bauausstattung bewertet.

    Der Versicherungsschutz Ihrer Wohngebäudeversicherung wird dabei an die Baukostenentwicklung angepasst. Damit berücksichtigt der Versicherer die Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Denn schließlich brauchen Sie ausreichend Geld für Reparaturen oder gar einen Neubau zu heutigen Preisen.

  • Gewöhnlich ist der Hauseigentümer auch Versicherungsnehmer. Denn er hat ein berechtigtes Interesse an der Gebäudeversicherung und somit der finanziellen Absicherung seiner Investition. Auch dann, wenn die Immobilie vermietet ist – privat oder gewerblich.

  • Generell zahlt der Vermieter, der auch Versicherungsnehmer ist, die Beiträge. Die Wohngebäudeversicherung zählt jedoch zu den umlagefähigen Kosten. Aus diesem Grund kann der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die Beiträge für die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen.

  • Die Wohngebäudeversicherung kann nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt für Vermieter wie Mieter gleichermaßen. Denn die Absicherung reiner Vermögenswerte ist nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können, dürfen Sie die Kosten der Gebäudeversicherung anteilig einreichen.

  • Die Kosten für die Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes steigen Jahr für Jahr durch die Inflation an. Die gleitende Neuwertversicherung stellt sicher, dass ein Schaden am Wohngebäude immer zu den aktuellen Baupreisen ersetzt wird – auch wenn diese höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude. Der Gebäudebesitzer muss dafür nicht ständig seine Versicherungssumme überprüfen, um ausreichend versichert zu sein.

    Der hierfür notwendige Versicherungsbeitrag wird jährlich mit dem sogenannten "Anpassungsfaktor" an die Preis- und Lohnkostenentwicklung im Baugewerbe angepasst. Zur Berechnung dienen spezielle Indizes des Statistischen Bundesamtes.
  • Der Anpassungsfaktor spielt eine zentrale Rolle für die Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung. Denn nahezu alle Wohngebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Mit Hilfe des Anpassungsfaktors erhöht sich der Beitrag prozentual im gleichen Umfang, wie die Baukosten steigen. Grundlage der Berechnung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts.

    Im Gegenzug garantiert der Versicherer, dass ein Gebäude immer zu den aktuellen Baupreisen repariert oder wiederaufgebaut wird. Und dies ohne eine jährliche Überprüfung der Versicherungssumme.

Das könnte Sie auch interessieren

Glasversicherung
Glasversicherung
  • Gebäudeverglasungen
  • Mobiliarverglasungen

 

Hausratversicherung
Hausratversicherung
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Besonderheit bei einem Umzug innerhalb Deutschlands

* Beitrag inkl. Versicherungssteuer für ein 11 Jahre altes Einfamilienhaus in Lüneburg. Der Gebäudewert beträgt ca. 377.000 €. Versicherungsschutz besteht dabei gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Rohrbruch sowie Sturm und Hagel. Natürlich auch gegen die wichtigen weiteren Naturgefahren, z. B. Überschwemmung und Starkregen.

Vereinbart sind Selbstbeteiligungen für weitere Naturgefahren von 500 € sowie von 300 € für die übrigen Gefahren. Berücksichtigt ist ein Dauernachlass für eine 5-jährige Vertragsdauer. Das Haus wird vom Eigentümer selbst bewohnt und in den letzten 5 Jahren sind keine Schäden passiert.

Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.